Neuseeland ist ein wunderbares Land, in dem es viel zu entdecken gibt. Die Natur des Landes ist schlichtweg atemberaubend. Berge, Seen, Fjorde, Geysire, Strände – all das und noch viel mehr erwartet dich in Neuseeland. Bevor du deine Reise in dieses Paradies antrittst, solltest du dich aber um ein paar Formalitäten kümmern, damit bei deiner Einreise nach Neuseeland alles glatt läuft:


Mit einem deutschen, österreichischen oder Schweizer Pass benötigst du – wenn du nicht länger als drei Monate bleibst – kein Visum für Neuseeland. Ab dem 1. Oktober 2019 musst du dich aber vor deiner Einreise online registrieren, also eine sogenannte Electronic Travel Authority für Neuseeland einholen. Wie das funktioniert und was du alles beachten solltest, erkläre ich dir in diesem Beitrag.

Hier schon mal ein kurzer Überblick:

  • Visumspflicht: keine für DE, AT und CH
  • Aufenthaltsdauer: 3 Monate ohne Visum
  • Passgültigkeit: 3 Monate bei Ausreise
  • NZeTA: verpflichtend
  • Touristensteuer: verpflichtend

Visabefreite Länder

Deutschland, Österreich und die Schweiz zählen wie viele andere Länder auch zu den visabefreiten Nationen. Das bedeutet, dass du für Aufenthalte bis zu 3 Monaten kein Visum für Neuseeland benötigst.

Dennoch musst du vor deiner Reise verpflichtend eine elektronische Reisegenehmigung (NZeTA) beantragen. Wie das funktioniert und was du dafür brauchst, erkläre ich dir unterhalb. Auch wenn Neuseeland nur ein Zwischenstopp für deine Weiterreise ist, musst du die Electronic Travel Authority beantragen.
Zusätzlich muss jeder Besucher eine Umwelt- und Touristensteuer (International Visitor Conservation and Tourism Levy) abgeben. Mehr dazu später.

Beachte auch, dass dein Pass bei Ausreise mindestens noch 3 Monate gültig sein muss.



Electronic Travel Authority Neuseeland

Ab 1. Oktober 2019 ist Vorsicht geboten. Reisende, die kein Visum oder elektronische Reisegenehmigung haben bleibt die Einreise nach Neuseeland verwehrt. Kümmere dich daher rechtzeitig um deine NZeTA.

Für visabefreite Länder
Verpflichtend ab 1. Oktober 2019
Kosten 9 NZ$ (App), 12 NZ$ (online)
Gültigkeit 2 Jahre

Die Beantragung der Reisegenehmigung funktioniert ganz einfach und kann entweder online oder via App erfolgen. Egal, ob du die Online- oder App-Variante wählst, der Antrag bleibt der gleiche. Der Preis ist jedoch unterschiedlich. Für Online-Anträge (NZeTA hier online beantragen) werden 12 NZ$ (rund 7 €) erhoben, beantragst du die NZeTA in der App (im App Store oder im Play Store laden) musst du lediglich 9 NZ$ (rund 5 €) bezahlen. Weche Option du wählst, bleibt dir überlassen.

Bleibt noch die Frage, was du für die elektronische Reisegenehmigung benötigst. Im Grunde genommen musst du nur Daten zu deiner Person und deiner Reise bereitstellen. Solang du also deinen Pass bei der Hand hast, sollte nichts schief gehen. Hier noch einmal eine genauere Übersicht der Daten, die bei der Antragsstellung für die NZeTA abgefragt werden:

  • Name und Geburtsdatum
  • Reisepass Informationen
  • Kontaktdaten
  • einige Erklärungen, wie zum Beispiel zur strafrechtlichen Verurteilung und zur Reiseabsicht
  • Biometrische Informationen
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International Visitor Conservation and Tourism Levy

Die International Visitor Conservation and Tourism Levy, kurz IVL, ist eine Umwelt- und Touristensteuer, die von allen internationalen Besuchern Neuseelands ab dem 1. Oktober 2019 eingehoben wird. Die Steuer dient dazu die wunderschöne Natur des Landes zu bewahren und beträgt 35 NZ$ (rund 20 €).

Für internationale Besucher
Verpflichtend ab 1. Oktober 2019
Kosten 35 NZ$

Zum Abschluss kann man sagen, auch wenn das ganze jetzt aussieht als würde man ein Visum für Neuseeland benötigen – so ist es nicht. Neuseeland macht es wie wir es von vielen anderen Ländern, wie Australien oder den USA kennen, und möchte bereits vor der Einreise seiner Besucher wissen, wer ins Land kommt.


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